
„Ob Neubau oder Umbau – jedes Bauvorhaben ist mit einem Marathonlauf vergleichbar. Es braucht viel Kondition, ein eingespieltes Team und einen langen Atem. Ich bin diesbezüglich gut trainiert und stehe meinem Auftraggeber bis zum Ende loyal zur Seite.“
– Uwe Diller
Fluch oder Segen?
Wer die „Tradition Familienbesitz“ auf den Schultern trägt, weiß, was gemeint ist. Die Grätsche zwischen erhaltenswertem Altbestand und modernem Wohnanspruch zu meistern ist herausfordernd! Manche Grundstücke im Dorfverband oder urbanen Umfeld entpuppen sich als schwieriges Bauland. Hier braucht es Fingerspitzengefühl, viel Erfahrung zahlt sich aus und gibt den Mut, über den bisher bekannten Tellerrand hinaus zu planen. Spezialisiert auch auf Restauration und Erhaltung, versteht es Uwe Diller, die individuellen Möglichkeiten im Umbau-Projekt zu dehnen.
Das einzige, was keinem Stretching unterliegt, ist das Bau-Budget. Um den Kosten-Nutzen-Faktor im Auge zu behalten bedarf es eben nicht nur architektonischer Kunst, sondern umfangreicher Kenntnisse in verschiedenen Bereichen – von der Wahl der Baumaterialien bis zum geeigneten Handwerksbetrieb vor Ort.
DILLERZT bietet umfassenden Dienstleistung-Service für Um, Zu- und Neubauten:
1.1. Entwurf (ästhetisch schön, praktisch funktionell) & Planung (funktioniert auch im Sinne geltender Vorschriften
1.2. umfassende Projekt-Begleitung, von der Planung bis zur Realisierung
(Prüfung, Kontrolle, ggf. Auswahl von Subfirmen…)
1.3. erfahrene Kaufberatung, -begleitung (Altbauten/ Bestand, Grundstücke etc.)
1.4. maßgeschneidertes Design, etwa Lichtobjekte „UDilight“ (Eigenentwurf)
Analyse der Grundlagen und Klärung der Rahmenbedingungen. Erarbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages auf Basis der vom Bauherrn bekannt gegebenen Planungsgrundlagen (Lage und Höhenplan, Aufmaßpläne des Bestandes, rechtliche Festlegungen bzw. Bebauungsbestimmungen, Raum- und Funktionsprogramm) einschließlich Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen und deren Bewertung, mit zeichnerischer Darstellung in der Regel M 1:200, einschließlich aller Besprechungsskizzen, Erläuterungsbericht.
Kostenschätzung (z.B. nach ÖNORM B 1801-1).
Entwurf
Durcharbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages der Bauaufgabe aufgrund des genehmigten Vorentwurfes unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfes in solcher Durcharbeitung, dass dieser ohne grundsätzliche Änderung als Grundlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann, in der Regel Grundrisse, Ansichten und Schnitte M 1:100. Objektbeschreibung mit Erläuterungen.
Kostenberechnung (z.B. nach ÖNORM B1801-1).
Einreichung
Durchführung der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen sowie Abklärungen. Erarbeitung der erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke auf der Grundlage des Entwurfes, soweit diese nicht von Sonderfachleuten zu erbringen sind.
Ausführungsplanung
Durcharbeitung auf Grund des genehmigten Entwurfes unter Berücksichtigung der behördlichen Bewilligungen und der Beiträge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben. Zeichnerische Darstellung des Objektes als Ausführungs- und Detailzeichnung in den jeweils erforderlichen Maßstäben mit Eintragung der erforderlichen Maßangaben, Materialbestimmungen und textlichen Ausführungen.
Kostenermittlungsgrundlagen
Ermittlung der Mengen und Massen als Grundlage für die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse, auch unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (Sonderfachleute). Aufstellung von ausschreibungsreifen Leistungsverzeichnissen mit Leistungsbeschreibungen, positionsweise nach Gewerken, gegebenenfalls unter Verwendung standardisierter Leistungsbeschreibungen. Abstimmung und Koordination der Leistungsverzeichnisse und Kostenanschläge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute). Ermittlung der Herstellungskosten nach ortsüblichen Preisen auf Basis der Leistungsverzeichnisse und unter Verwendung der Kostenanschläge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) als Kostenanschlag (z.B. nach ÖNORM B 1801-1).
Künstlerische Oberleitung
Künstlerische Oberleitung der Bauausführung Überwachung der Herstellung hinsichtlich des Entwurfes und der Gestaltung sowie letzte Klärung von funktionellen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung bis zur Mitwirkung an der Schlussabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung im Einvernehmen mit der örtlichen Bauaufsicht.
Technische Oberleitung
Beratung und Vertretung des Bauherrn in den Belangen der Planung im Zuge der Teilleistungen Abs. (1) bis (4): Führung der notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten und sonstigen mit der Planung in Zusammenhang stehenden Dritten im Einvernehmen mit dem Bauherrn. Aufstellung eines Planungszeitplanes und eines Grobzeitplanes der Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes Koordination und Integration der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter (Sonderfachleute). Überprüfung und Freigabe von Werkzeichnungen der ausführenden Firmen, sowie letzte Klärung von erforderlichen, die Planung ergänzenden konstruktiven Einzelheiten (Zuordnung dieser Teilleistung zu Vorentwurf 1/5, Entwurf 1/5, Einreichplanung 1/5 und Ausführungsplanung 2/5).
Geschäftliche Oberleitung
Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten. Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen, Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm). Führen eines Bautagebuches. Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen. Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligten unter Feststellung von Mängeln. Rechnungsprüfung, Kostenfeststellung nach DIN 276 oder dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht. Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran. Übergabe des Objektes, einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, z.B. Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle. Auflisten der Gewährungsfristen. Überwachen der Beseitigung, der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel. Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.
Objektbetreuung u. Dokumentation
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen. Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen. Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektes.
„Ob Neubau oder Umbau – jedes Bauvorhaben ist mit einem Marathonlauf vergleichbar. Es braucht viel Kondition, ein eingespieltes Team und einen langen Atem. Ich bin diesbezüglich gut trainiert und stehe meinem Auftraggeber bis zum Ende loyal zur Seite.“
– Uwe Diller
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Fluch oder Segen?
Wer die „Tradition Familienbesitz“ auf den Schultern trägt, weiß, was gemeint ist. Die Grätsche zwischen erhaltenswertem Altbestand und modernem Wohnanspruch zu meistern ist herausfordernd! Manche Grundstücke im Dorfverband oder urbanen Umfeld entpuppen sich als schwieriges Bauland. Hier braucht es Fingerspitzengefühl, viel Erfahrung zahlt sich aus und gibt den Mut, über den bisher bekannten Tellerrand hinaus zu planen. Spezialisiert auch auf Restauration und Erhaltung, versteht es Uwe Diller, die individuellen Möglichkeiten im Umbau-Projekt zu dehnen. Das einzige, was keinem Stretching unterliegt, ist das Bau-Budget. Um den Kosten-Nutzen-Faktor im Auge zu behalten bedarf es eben nicht nur architektonischer Kunst, sondern umfangreicher Kenntnisse in verschiedenen Bereichen – von der Wahl der Baumaterialien bis zum geeigneten Handwerksbetrieb vor Ort.
DILLERZT bietet umfassenden Dienstleistung-Service für Um, Zu- und Neubauten:
1.1. Entwurf (ästhetisch schön, praktisch funktionell) & Planung (funktioniert auch im Sinne geltender Vorschriften
1.2. umfassende Projekt-Begleitung, von der Planung bis zur Realisierung
(Prüfung, Kontrolle, ggf. Auswahl von Subfirmen…)
1.3. erfahrene Kaufberatung, -begleitung (Altbauten/ Bestand, Grundstücke etc.)
1.4. maßgeschneidertes Design, etwa Lichtobjekte „UDilight“ (Eigenentwurf)
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Vorentwurf
Kostenschätzung (z.B. nach ÖNORM B 1801-1).
Entwurf
Durcharbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages der Bauaufgabe aufgrund des genehmigten Vorentwurfes unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfes in solcher Durcharbeitung, dass dieser ohne grundsätzliche Änderung als Grundlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann, in der Regel Grundrisse, Ansichten und Schnitte M 1:100. Objektbeschreibung mit Erläuterungen.
Kostenberechnung (z.B. nach ÖNORM B1801-1).
Einreichung
Durchführung der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen sowie Abklärungen. Erarbeitung der erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke auf der Grundlage des Entwurfes, soweit diese nicht von Sonderfachleuten zu erbringen sind.
Ausführungsplanung
Durcharbeitung auf Grund des genehmigten Entwurfes unter Berücksichtigung der behördlichen Bewilligungen und der Beiträge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben. Zeichnerische Darstellung des Objektes als Ausführungs- und Detailzeichnung in den jeweils erforderlichen Maßstäben mit Eintragung der erforderlichen Maßangaben, Materialbestimmungen und textlichen Ausführungen.
Kostenermittlung
Ermittlung der Mengen und Massen als Grundlage für die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse, auch unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (Sonderfachleute). Aufstellung von ausschreibungsreifen Leistungsverzeichnissen mit Leistungsbeschreibungen, positionsweise nach Gewerken, gegebenenfalls unter Verwendung standardisierter Leistungsbeschreibungen. Abstimmung und Koordination der Leistungsverzeichnisse und Kostenanschläge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute). Ermittlung der Herstellungskosten nach ortsüblichen Preisen auf Basis der Leistungsverzeichnisse und unter Verwendung der Kostenanschläge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) als Kostenanschlag (z.B. nach ÖNORM B 1801-1).
Künstlerische Oberleitung
Künstlerische Oberleitung der Bauausführung Überwachung der Herstellung hinsichtlich des Entwurfes und der Gestaltung sowie letzte Klärung von funktionellen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung bis zur Mitwirkung an der Schlussabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung im Einvernehmen mit der örtlichen Bauaufsicht.
Technische Oberleitung
Beratung und Vertretung des Bauherrn in den Belangen der Planung im Zuge der Teilleistungen Abs. (1) bis (4): Führung der notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten und sonstigen mit der Planung in Zusammenhang stehenden Dritten im Einvernehmen mit dem Bauherrn. Aufstellung eines Planungszeitplanes und eines Grobzeitplanes der Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes Koordination und Integration der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter (Sonderfachleute). Überprüfung und Freigabe von Werkzeichnungen der ausführenden Firmen, sowie letzte Klärung von erforderlichen, die Planung ergänzenden konstruktiven Einzelheiten (Zuordnung dieser Teilleistung zu Vorentwurf 1/5, Entwurf 1/5, Einreichplanung 1/5 und Ausführungsplanung 2/5).
Geschäftliche Oberleitung
Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten. Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen, Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm). Führen eines Bautagebuches. Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen. Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligten unter Feststellung von Mängeln. Rechnungsprüfung, Kostenfeststellung nach DIN 276 oder dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht. Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran. Übergabe des Objektes, einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, z.B. Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle. Auflisten der Gewährungsfristen. Überwachen der Beseitigung, der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel. Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.
Objektbetreuung u. Dokumentation
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen. Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen. Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektes.